Die Schritte für eine MVZ Gründung werden eingeleitet

Beschlussgegenstand: Gründung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums

Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota) beschließt ein kommunales Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu gründen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota) ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister der Stadt Lübben den Geschäftsführer der Lübbener Wohnungsbaugesellschaft zu beauftragen, alle zur Gründung notwendigen Schritte eines MVZ einzuleiten und die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu erstatten.

Begründung/ Rechtsgrundlagen: (Anlagen, Berechnungen, Skizzen etc. ggf. beifügen)
Am 24.03.2022 hat sich Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota), dazu bekannt ein kommunales Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu gründen (Grundsatzbeschluss AZ 10 24 06 / Vorlagen-Nr. 2022/02).
Aufgrund der sich seit Monaten auch in Lübben zuspitzenden prekären Situation der ärztlichen Versorgung (insbesondere der hausärztlichen Versorgung) wurden weitreichende Gespräche geführt, Erfahrungen ausgetauscht und Lösungswege diskutiert, diesem Problem entgegenzuwirken. Schließlich wurde in einer fraktionsübergreifenden Klausurtagung der Weg zur Gründung eines Medizinischen Zentrums in kommunaler Hand als mögliche Lösung gesehen. Die hausärztliche Versorgungslage sollte durch ein von der Stadt Lübben unterstütztes Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) verbessert werden.
Die Lübbener Wohnungsbaugesellschaft mbH hat bereits im letzten Jahr eine Bedarfsanalyse der vertragsärztlichen Versorgung in Lübben beauftragt.
Nach den aktuellsten Zahlen der Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) fehlen in der Stadt Lübben und der näheren Umgebung (Einzugsgebiet) für eine ausreichende hausärztliche Versorgung der gesetzlich Versicherten sechs Hausärzte. Aufgrund der Al-tersstruktur der noch praktizierenden Ärzte wird sich diese Situation noch weiter zuspitzen.
Darüber hinaus wurden Kontakte zu dem kommunal geführten Medizinischen Versor-gungszentrum Medizinische Einrichtung GmbH Blankenfelde (MEG) in Blankenfelde-Mahlow geknüpft und dessen Geschäftsführer hat zuletzt am 21.02.2022 eine Informati-onsveranstaltung für die Stadtverordneten der Stadt Lübben zur Gründung eines MVZ gemeinsam mit dem Geschäftsführer der LWG durchgeführt. Hierbei wurde das MEG vorge-stellt und die Vorzüge eines kommunal geführten MZV dargelegt. Das MEG gehört zu 100 % der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Die dortige Wohnungsbaugesellschaft als Ge-bäudeeigentümer vermietet dieses an das MEG.
Die Gründung eines MVZ ist ein langwieriger Prozess. Für dieses soll und muss zunächst das erforderliche Fachpersonal (Medizinisch-technische Assistenten und Ärzte) gewonnen und sodann das MVZ durch die Entscheidung des hierfür zuständigen Zulassungsaus-schusses für Ärzte bei der KVBB (ZA) gegründet werden.
Die LWG wird die ersten Schritte zur Gründung des kommunalen MVZ vorbereiten. Hierzu besteht bereits Kontakt zu einer auf dieses Thema spezialisierte Anwaltskanzlei.
Das Interesse der LWG besteht u.a. darin, durch gesicherte gesundheitliche Versorgung in der Nähe der Mietobjekte die immer älter werdende Mieterschaft langfristig zu halten und zugleich ihren Beitrag zur medizinischen Grundversorgung abzusichern.
In der Folge wird die LWG in enger Zusammenarbeit mit der Stadt die Vorbereitungen der Rahmenbedingungen und der Trägerschaft treffen sowie für die Gründung der entspre-chenden Gesellschaft die Voraussetzungen schaffen und den Aufsichtsrat regelmäßig über den aktuellen Sachstand informieren.
Die der LWG in diesem Zusammenhang seit dem Gründungsbekenntnis entstehenden Kosten werden von dem zu gründenden MVZ beziehungsweise der Stadt übernommen. Dies schließt auch die Aufwendungen mit ein, die durch externe Beratung, Personal und extra für diese Aufgabenstellung eingestelltes Personal entstehen. Ausgenommen sind die Kosten für den Erwerb und die Rekonstruktion der an das MVZ zu vermietenden Gebäude. Die entstehenden Kosten sind dem MVZ (nach dessen Gründung) oder der Stadt (nach Abbruch der Gründung des MVZ) gesammelt in Rechnung zu stellen.
Des Weiteren wird sich der Bürgermeister mit dem Landrat in Verbindung setzen, um eventuell entstehende Doppelstrukturen zu vermeiden respektive um ein ergänzendes Angebot zu definieren.

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Lübbener Wohnungsbaugesellschaft mbH
Bahnhofstr. 37
15907 Lübben

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