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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Lübbener Wohnungsbaugesellschaft mbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.luebbener-wbg.de.

Wir prüfen diese Internetseite regelmäßig und beseitigen sukzessive die Mängel. 

Aktueller Stand der Barrierefreiheit der Webseite:

Teilweise konform

Nicht Barrierefreie Inhalte:

Eingebundene Videos haben keine Audiodeskription.

Eingebundene pdf-Dateien sind nicht barrierefrei. Wir bieten unseren Mietern und allen Interessierten an, im Rahmen unserer Sprechzeiten einen Termin zu vereinbaren an dem wir Ihnen gern die Dokumente erläutern und ausdrucken.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 03.04.2025 erstellt und am 29.07.2025 aktualisiert. Grundlage war eine interne Selbsteinschätzung.

Feedback und Kontaktangaben:

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von luebbener-wbg.de aufgefallen? Oder Sie haben Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Kontakt:

Lübbener Wohnungsbaugesellschaft mbH
Bahnhofstraße 37
15907 Lübben (Spreewald)
Tel. 03546 2740 0
E-Mail: 

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg 
– Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle –
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam

E-Mail: 

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. 

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-​Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Kontakt 

Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an: 

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970
E-​Mail: -​anhalt.de. 

 

Hier finden Sie uns!

Lübbener Wohnungsbaugesellschaft mbH
Bahnhofstr. 37
15907 Lübben (Spreewald)

Sprechzeiten:
Di: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Do: 13:00 - 15:00 Uhr