Die Ladelösungen sind von Fall zu Fall unterschiedlich und abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und der Zahl der Interessentinnen und Interessenten. Ein Standortcheck durch eine Elektrofachkraft ist in den meisten Fällen erforderlich. Diese klärt mit dem Netzbetreiber die Gebäudeanschlussleistung. Sie muss sowohl die Stromversorgung der Haushalte als auch die geplante Anzahl der Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge abdecken. Reicht die aktuelle Anschlussleistung nicht aus, muss diese entweder erhöht und/oder ein intelligentes Lastmanagement vorgesehen werden. Letzteres verteilt die verfügbaren Reserven im Hausstromnetz auf die zu ladenden Elektrofahrzeuge. Auch die Elektroinstallation der Immobilie muss auf einem modernen Stand sein und der Verteilerkasten ausreichend Platz für die zusätzlichen Sicherungen, Stromzähler oder Schutzschalter bieten bzw. erweiterbar sein.
Wenn alle Fragen geklärt sind und die Gegebenheiten es zulassen, dass eine Ladesäule installiert wird, stimmt die LWG der Installation zu.
Bitte beachten Sie, dass der Mieter, der den Antrag gestellt hat, die Kosten für die Installation und den Einbau der Ladestation trägt.
Informieren Sie sich im Vorfeld, ob andere Parteien auch Interesse haben. Das kann die Kosten für den Einzelnen senken. Der Mieter ist als Eigentümer der Wallbox auch für die Wartung, für Reparaturen und eine eventuellen Austausch verantwortlich.
